Hallo Menschen!
Aus Neugier hab ich mir grad nochmal das "Kleingedruckte" der Anmeldung durchgelesen und die Hinweise bezüglich der DSGVO, die Gisi gepostet hatte, und wollte nur nochmal darauf hinweisen, dass es verboten ist außer mit Einwilligung der SL, Fotos auf dem Gelände zu machen. Das ist jetzt kein "Ankreiden" von Volker, da ich nicht weiß ob/wie was vorher besprochen wurde, sondern nur als Hinweis für die nächste Veranstaltung.
Ich weiß, wir freuen uns alle ganz schrecklich über Fotos, ich mich ja auch, aber bis irgendein anderer Weg gefunden ist, gilt halt die DSGVO + weitere Ansagen der SL (hier in den Teilnahmebedinungen festgehalten, die wir ja alle unterschrieben haben). Vielleicht findet sich bis nächstes Jahr ja ein sicherer Weg, damit wir Erinnerungsfotos haben können.
ZitatAnfertigen von Bildern / Veröffentlichung
Wir werden keine Galerie mit Bildern auf unseren Seiten veröffentlichen (können). Das ginge nur, wenn wir von jeder Teilnehmerin und jedem Teilnehmer eine Einverständniserklärung hätten.
Unabhängig davon denken wir darüber nach, auf der Con eine entsprechende Abfrage zu machen, damit alle Teilnehmer wissen, wessen Bilder sie ggf. veröffentlichen dürfen. Wenn wir hier eine Lösung haben, lassen wir es Euch wissen. Bis dahin lautet unsere Empfehlung, auch als Privatperson keine Bilder mit anderen Personen darauf bsp. bei Facebook oder hier im Forum zu veröffentlichen.
ZitatAlles anzeigen§ 7 – Urheberrechte und Aufnahmen Dritter
(1) Alle Rechte an Tonaufnahmen, Filmaufnahmen sowie Fotografien auf dem Veranstaltungsgelände sind dem Veranstalter
vorbehalten.
(2) Der Teilnehmer willigt unwiderruflich ein in die unentgeltliche Verwendung seines Bildnisses und seiner Stimme für
Fotografien, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Tonaufnahmen, die vom Veranstalter, dessen Beauftragten
oder sonstigen Dritten im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden, sowie deren anschließenden
Verwertung in allen gegenwärtigen und zukünftigen Medien (wie insbesondere in Form von Ton- und Bildtonträgern
sowie der digitalen Verbreitung, bspw. über das Internet und in Social Media, wie etwa Facebook, Google+, Twitter,
Instagram, o.ä.).
(3) Jegliche Erstellung von Tonaufnahmen, Filmaufnahmen sowie Fotografien durch Dritte sind nur mit ausdrücklicher
schriftlicher Erlaubnis des Veranstalters auf dem Veranstaltungsgelände zulässig.
(4) Jegliche öffentliche Aufführung, Übertragung und Wiedergabe von Aufnahmen der Veranstaltung oder des Veranstaltungsgeländes
(Veröffentlichungen) – auch nach Bearbeitung und insbesondere im Internet – bedürfen der schriftlichen
Genehmigung des Veranstalters. Ohne eine solche Genehmigung sind sie unzulässig.